Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Das Speisekabinett“

 

In eigener Sache…..

Unser Ziel ist es, für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung zu sorgen. Im Rahmen dessen gehen wir davon aus, das ein faires Geschäftsgebaren Grundlage jeder Zusammenarbeit ist. Es ist uns daher wichtig, die Grundlage unseres Tätigwerdens für Sie transparent zu machen.

 

I. Geltungsbereich unserer AGB

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, die nicht im Rahmen des regulären Restaurantbetrieb stattfinden, sofern diese einen geschlossenen  Charakter aufweisen, das heißt Veranstaltungen, bei denen nur durch unseren Auftraggeber geladene Gäste Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung haben.

 

II. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Reservierung unserer Räumlichkeiten ( mit Ausnahme der Mozartsäle) sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, ebenso Vereinbarungen über  die Lieferung von Waren  und die Erbringung von Dienstleistungen unsererseits außerhalb unserer Räumlichkeiten(Catering),kommen erst durch eine schriftlich bestätigte Vereinbarung der Parteien zustande.

 

 III. Umfang des Vertrages

  1. Generell servieren wir nur ein im Voraus bestelltes, schriftlich vereinbartes, für alle Gäste geltendes Essen (Menü oder Buffet); ebenso müssen die Getränke im voraus vereinbart worden sein. Änderungswünsche sind in Einzelfällen möglich, bedürfen aber der schriftlichen Abstimmung. Die sich aus den Änderungswünschen ergebenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

  1. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl ist für beide Teile bindend. Bei der jeweiligen Gästezahl und der damit verbundenen Berechnungsgrundlage gehen wir von der Personenzahl aus, die uns 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn von unserem Auftraggeber mitgeteilt wurde. Eine erst später bekanntwerdende Verringerung der Gästezahl kann bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung mehr Gäste als ursprünglich vereinbart an der Veranstaltung teilnehmen, werden diese Gäste von uns zusätzlich in Rechnung gestellt.  

 

IV. Anzahlung

Der Auftraggeber hat spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von wenigstens 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrages zu leisten. Die Anzahlung kann in bar, per EC bzw. Kredit-Karte oder per Überweisung erfolgen. Die Anzahlung wird unsererseits bei Erstellung der Rechnung in Abzug gebracht und entsprechend ausgewiesen. Erfolgt eine Anzahlung nicht rechtzeitig bzw. nach entsprechender Aufforderung  und Fristsetzung unserseits nicht, sind wir unsererseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe hierzu auch Ziff. V).   

 

V. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftraggeber ist berechtigt ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat uns gegenüber schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag bzw. der Stornierung einer Veranstaltung werden unserseits Beträge erhoben:

Bei einer Stornierung bis zu 6 Monate vor der Veranstaltung fallen keine Stornogebühren an.

Bei einer Stornierung von 180 bis zu 120 Tagen vor der Veranstaltung fallen  Stornogebühren in Höhe von EUR 500,00 an.

Bei einer Stornierung von 119 bis zu 60 Tagen vor der Veranstaltung fallen Stornogebühren in Höhe von EUR 750,00 an.

Bei einer Stornierung von 59 bis zu 30 Tagen vor der Veranstaltung fallen 40%des kalkulierten Umsatzes gemäß Angebot als Stornogebühr an.

Bei einer Stornierung von 29 bis zu 15 Tagen vor der Veranstaltung fallen 60% des kalkulierten Umsatzes gemäß Angebot als Stornogebühr an.

Bei einer Stornierung von 14 Tagen oder weniger vor der Veranstaltung fallen 80% des kalkulierten Umsatzes gemäß Angebot als Stornogebühr an.

 

Die von uns berechneten Stornogebühren entfallen, wenn an dem Termin eine andere, gleichwertige Veranstaltung stattfindet.

 Darüber hinaus steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 Wir behalten uns im Falle einer nicht rechtzeitig gezahlten Anzahlung (siehe hierzu Ziff.IV.) das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich vor.

 

IV. Rechnung

Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in bar, per EC bzw. Kredit-Karte oder per Überweisung erfolgen. Erfolgt der Ausgleich der Rechnung nicht fristgerecht, so ist dieser vom Zeitpunkt des Verzuges an in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen.

 

VII. Haftung

Der Auftraggeber haftet uns gegenüber für alle Schäden, die der Auftraggeber, seine Mitarbeiter, Teilnehmer oder seine Gäste im Rahmen der Veranstaltung verursachen.

 

VIII. GEMA-Gebühren

Bei musikalischen Darbietungen im Rahmen einer Veranstaltung ist der Auftraggeber verpflichtet sich um die eventuell anfallenden GEMA-Gebühren selbst zu kümmern; hierfür wird unsererseits keinerlei Haftung übernommen.

 

IX. Datenschutzerklärung

Diese finden Sie unter www.das-speisekabinett.de

 

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderungen der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn Sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

 

 

Hamburg, den 2.7.2018

 

„Das Speisekabinett in den Mozartsälen“

 Heiko Knoblauch
Moorweidenstraße 36
20146 Hamburg

 Telef:     040 / 41 49 70 80
Telefax: 040/ 41 49 59 56

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